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 • Der Flugbetrieb wird grundsätzlich an Sonnabend  und Sonntag durch einen Flugleiter geleitet. Er ist der Vertreter des Vorstands vor Ort. Der Flugleiter hat Weisungsbefugnis. Er achtet auf die Einhaltung der Platzordnung. Das entbindet jedoch keinen der anwesenden Piloten von seiner Sorgfaltspflicht beim Betrieb von Modellflugzeugen. Modell und Pilot haben sich in einem Zustand zu befinden, der sicheres Fliegen ermöglicht•  Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb hat sich im Flugbuch einzutragen. Sind in der Woche  mehr  als drei Teilnehmer am Flugbetrieb auf dem Gelände, so ist einer von ihnen zum Flugleiter zu bestimmen.  

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